Leistungsanforderungen für die Aufnahme in den Landeskader („Kaderkriterien“)
Grundlage für die Aufnahme in den Landeskader ist das Erststartrecht für einen Verein des Thüringer Triathlon-Verbands sowie der Abschluß einer Athletenvereinbarung mit dem TTV.
Generell entscheidet der Leistungssport-Ausschuß des TTV über die Normierungen, bestehend aus dem Präsident, dem Leistungssportverantwortlichen des Präsidiums, dem Landestrainer, dem Jugendwart und ggf. dem Triathlon-Stützpunktleiter der Sportschule. Das Präsidium des TTV entscheidet jährlich über die Ausstattung der finanziellen Mittel des Kaders und legt (abhängig von der Finanzsituation) in Zusammenarbeit mit dem Landestrainer jährlich die Leistungen für die Sportler mit Kaderstatus neu fest (z.B. Unterstützung Trainingslager, materielle Ausstattung, Unterstützung nationaler/internationaler Wettkämpfe, etc.).
Generell sind die Kriterien so angelegt, daß Athleten des Thüringer Landeskaders in der Lage sind, vordere Plazierungen (TOP 20) auf nationaler Ebene zu erreichen. Der Leistungssport-Ausschuß orientiert sich bei der Nominierung an folgenden Kriterien:
Leistungsanforderungen DTU AK1 (Sch. A und Jug. B)
Mit den Leistungsanforderungen der AK 1, die die vier Jahrgänge der Altersklassen Schüler A und Jugend B umfasst, soll nach bundeseinheitlichen Kriterien eine qualitative Erfassung der grundliegenden Leistungsfähigkeit bezogen auf altersgemäße Ausbildungsschwerpunkte überprüft werden. Dies gibt den Verbänden und Vereinen sowie den verantwortlichen Trainern einen Einblick in den Ausbildungsstand der Nachwuchssportlerinnen und Nachwuchssportler.
Weiterhin ist die Erfassung der Leistungsdaten der AK 1 in Qualität und Quantität nach den DOSB-Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports für die Bewertung der Landesfachverbände sehr relevant und damit auch für die finanzielle Förderung des Nachwuchssports im Thüringer Triathlon-Verband durch den Landessportbund Thüringen.
Diese grundliegenden Leistungsanforderung (Sch. A / Jug. B) sind unbedingt von den Landekaderkriterien (Jug. B bis Jun.) zu unterscheiden, d.h. es erfolgt keine automatische Nominierung in einen Kader des Thüringer Triathlon-Verbandes. Dazu müssen die o.g. Kaderkriterien erfüllt werden.
Leistungsanforderungen (4 von 4 sind zu erfüllen): | ||||
AK | 50m Kraul | 200m Wasserkomplex-Test # bzw. 400m Kraul Kurzbahn* |
1.000m/ 3.000m Lauf |
Bourban- Test |
Schüler A w | 36,0s | 3:45min | 4:00min | 1:45min |
Jugend B w | 35,0s | 6:10min | 12:00min | 1:45min |
Schüler A m | 36,0s | 3:45min | 3:40min | 2:00min |
Jugend B m | 34,0s | 6:00min | 11:00min | 2:00min |
*50m-Bahn = 400m Zeit + 5s
#200m Wasserkomplex-Test (nur Schüler A) besteht aus 50m Kraul-Beine mit Schwimmbrett, 50m Brust,
50m Kraul einarmig mit passiven Arm vorne und Armwechsel nach 25m und 50m Kraul.