Kaderkriterien

Leistungsanforderungen für die Aufnahme in den Landeskader („Kaderkriterien“)

Aufnahmekriterien für den Landeskader des Thüringer Triathlon-Verbands (TTV)

Voraussetzung für die Aufnahme in den Landeskader ist das Erststartrecht für einen dem TTV angehörigen Verein sowie der Abschluss einer Athletenvereinbarung.

Über die Nominierung entscheidet der Leistungssport-Ausschuss des TTV, bestehend aus Präsident, Vizepräsident Leistungssport, Landestrainer, Jugendwart und ggf. dem Triathlon-Stützpunktleiter der Sportschule.

Das Präsidium legt jährlich die finanzielle Ausstattung des Kaders fest. In Abstimmung mit dem Landestrainer werden Unterstützungsleistungen wie Trainingslager-Zuschüsse, materielle Ausstattung oder Förderung nationaler und internationaler Wettkämpfe angepasst.

Die Kriterien zielen darauf ab, Athleten zu fördern, die auf nationaler Ebene Spitzenplatzierungen (Top 20) erreichen können. Die Nominierung erfolgt anhand folgender Kriterien:

AKTUELLE Kaderkriterien

 

Leistungsanforderungen AK1 im Nachwuchstriathlon

Die Leistungsanforderungen der AK 1 (Schüler A und Jugend B) – die von der DTU zentral für alle Landesverbände vorgegeben werden – dienen der bundesweit einheitlichen Erfassung der grundlegenden Leistungsfähigkeit anhand altersgerechter Ausbildungsschwerpunkte. Sie ermöglichen Verbänden, Vereinen und Trainern eine Einschätzung des Ausbildungsstands der Nachwuchssportler.

Zudem sind diese Leistungsdaten essenziell für die Bewertung der Landesfachverbände nach den DOSB-Rahmenrichtlinien und spielen eine wichtige Rolle bei der finanziellen Förderung des Nachwuchssports im Thüringer Triathlon-Verband durch den Landessportbund Thüringen.

Die Leistungsanforderungen der AK 1 sind klar von den Landeskaderkriterien (Jugend B bis Junioren) abzugrenzen. Eine direkte Nominierung in den Landeskader des TTV erfolgt nicht, sondern setzt das Erfüllen der entsprechenden Kaderkriterien voraus.

AK1-Kriterien DTU