Kaderkriterien

Kadernormen für die Aufnahme in den Landeskader

Grundlage für die Aufnahme in den Landeskader ist das Erststartrecht für einen Verein des Thüringer Triathlon-Verbands sowie der Abschluß einer Athletenvereinbarung mit dem TTV.
Generell entscheidet der Leistungssport-Ausschuß des TTV über die Normierungen, bestehend aus dem Präsident, dem Leistungssportverantwortlichen des Präsidiums, dem Landestrainer, dem Jugendwart und ggf. dem Triathlon-Stützpunktleiter der Sportschule. Das Präsidium des TTV entscheidet jährlich über die Ausstattung der finanziellen Mittel des Kaders und legt (abhängig von der Finanzsituation) in Zusammenarbeit mit dem Landestrainer jährlich die Leistungen für die Sportler mit Kaderstatus neu fest (z.B. Unterstützung Trainingslager, materielle Ausstattung, Unterstützung nationaler/internationaler Wettkämpfe, etc.).
Generell sind die Kriterien so angelegt, daß Athleten des Thüringer Landeskaders in der Lage sind, vordere Plazierungen (TOP 20) auf nationaler Ebene zu erreichen. Der Leistungssport-Ausschuß orientiert sich bei der Nominierung an folgenden Kriterien:

 

W E T T K A M P F L E I S T U N G E N

Das Ziel des Thüringer Triathlon-Verbandes ist es, dass sich potentielle Landeskadersportler hauptrangig über das nationale und Thüringer Wettkampfsystem für die Aufnahme in den Landeskader empfehlen. Für die Aufnahme in den Kader des Thüringer Triathlon-Verbandes müssen im Verlauf eines Jahres bei den angegebenen Wettkämpfen folgende Leistungen nachgewiesen werden:

1.   Ergebnisse bei den Deutschen Meisterschaften (Jugend B bis U23):

Jugend B & Jugend A (je männlich und weiblich):
– TOP 15 (älterer Jg.) bzw. TOP 20 (jüngerer Jg.) oder
– durchschnittliche Zeit der Plätze 1-3 plus 5%

Juniorinnen & U23 weiblich:
– TOP 12 (älterer Jg.) bzw. TOP 15 (jüngerer Jg.) bzw. TOP 15 (U23 1. + 2. Jahr) oder
– durchschnittliche Zeit der Plätze 1-3 plus 5% (bzw. 7.5% für U23 1.+2. Jahr)

Junioren & U23 männlich:
– TOP 15 (älterer Jg.) bzw. TOP 20 (jüngerer Jg.) bzw. Top 25 (U23 1.+2. Jahr) oder
– durchschnittliche Zeit der Plätze 1-3 plus 5% (bzw. 7.5% für U23 1.+2. Jahr)

2.  Ergebnisse im DTU Triathlon Junior-Cup (Jugend B bis Junioren):

Jugend B & Jugend A (je männlich und weiblich):
– Gesamtwertung: TOP 15 (älterer Jg.) bzw. TOP 20 (jüngerer Jg.) oder
– Einzelwettkampf:
•jüngerer Jg.: 2x max. Rückstand von 5% auf die durchschnittliche Zeit Platz 1-3 oder 2x TOP 20
• älterer Jg.: 2x max. Rückstand von 4% auf die durchschnittliche Zeit Platz 1-3 oder 2x TOP 15

Junioren weiblich
– Gesamtwertung: TOP 8 (älterer Jg.) bzw. TOP 12 (jüngerer Jg.) oder
– Einzelwettkampf:
• jüngerer Jg.: max. Rückstand von 5% auf die durchschnittliche Zeit Platz 1-3 oder TOP 15
• älterer Jg.: max. Rückstand von 4% auf die durchschnittliche Zeit Platz 1-3 oder TOP 12

Junioren männlich:
– Gesamtwertung: TOP 15 (älterer Jg.) bzw. TOP 20 (jüngerer Jg.) oder
– Einzelwettkampf:
• jüngerer Jg.: max. Rückstand von 5% auf die durchschnittliche Zeit Platz 1-3 oder TOP 20
• älterer Jg.: max. Rückstand von 4% auf die durchschnittliche Zeit Platz 1-3 oder TOP 15

Weiterhin können in allen kaderfähigen Altersklassen die Thüringer Meisterschaften, die 3Cup-Wettkämpfe sowie durch den Leistungssportverantwortlichen oder den Landestrainer gekennzeichnete Sichtungswettkämpfe als Grundlage zur Kadernominierung dienen.

 

E I N Z E L L E I S T U N G E N

3.   Leistungsnachweis über Einzelleistungen:

Für alle Athleten, die sich nicht über Wettkampfleistungen qualifizieren konnten, gelten für die Aufnahme in den Landeskader (bzw. die Sportschule) folgende Normzeiten bei vom TTV angesetzten offiziellen Überprüfungen (Erfüllung der Normen sowohl im Schwimmen als auch im Laufen bei einem Termin). Die Qualifikation für den Landeskader soll jedoch nur in Ausnahmefällen erreicht werden. Für alle Sportler, die einen Start bei den nationalen Wettkampfhöhepunkten (Deutsche Meisterschaften, DTU-Nachwuchscup) und einen Kaderstatus anstreben, ist die Teilnahme an den Überprüfungen des TTV verpflichtend. Die Termine der Überprüfungen werden jährlich bekannt gegeben.

Leistungsanforderungen im Schwimmen:

Schwimmen: 50m Schwimmen: 400m Schwimmen: 800m
AK Alter weibl. männl. weibl. männl. weibl. männl.
Schüler A 13 38.0 36.0 06:10 06:00
Jugend B 14 35.0 33.0 05:50 05:40
15 33.0 31.0 05:40 05:20
Jugend A 16 32.0 30.0 05:30 05:10 11:30 10:50
17 31.0 29.0 05:20 05:00 11:10 10:30
Junioren 18 30.0 28.5 05:15 04:50 11:00 10:10
19 29.5 28.0 05:05 04:40 10:50 09:50

Dabei sind sowohl die Norm im Sprint und eine im Ausdauerbereich zu unterbieten.

Leistungsanforderungen im Laufen:

Laufen: 100m (Bahn Tiefstart) Laufen: (Bahn)
Herbstsichtung Frühjahrssichtung
AK Alter weibl. männl. Distanz weibl. männl. Distanz weibl. männl.
Schüler A 13 16.8 15.0 1.000m 03:45 03:25
Jugend B 14 16.0 14.5 1.000m 03:35 03:15 3.000m 12:20 11:20
15 15.8 14.0 1.000m 03:25 03:05 3.000m 12:00 11:00
Jugend A 16 15.4 13.5 3.000m 11:40 10:30 5.000m 20:00 17:50
17 15.0 13.0 3.000m 11:20 10:00 5.000m 19:30 17:20
Junioren 18 14.8 12.8 3.000m 11:10 09:50 5.000m 19:10 16:50
19 14.5 12.6 3.000m 11:00 09:40 5.000m 18:45 16:20

Dabei sind sowohl die Norm im Sprint und im Ausdauerbereich zu unterbieten.

Wichtige Hinweise:
In begründeten Ausnahmefällen (z.B. längerem verletzungs- oder krankheitsbedingtem Ausfall) oder bei geringfügiger Abweichung von einer Norm kann der Leistungssportausschuß des TTV eine(n) Sportler(in) trotzdem in den Kader des TTV berufen bzw. ggf. die Aufnahme an eine Thüringer Sportschule empfehlen. Entscheidende Beurteilungskriterien dabei sind z.B. sportliche Perspektive, Engagement, Konstitution, körperliche Entwicklung, Fähigkeiten auf den Unterdistanzen, koordinative Fähigkeiten, etc. Andererseits behält sich der Leistungssportausschuss vor, trotz erreichter Norm von einer Aufnahme in den Landeskader des Thüringer Triathlon-Verbandes abzusehen, sollten Zweifel an der Eignung (z.B. mangelnder Trainingseinstellung, etc.) bestehen.

Gültig ab 20. Juni 2018!

Stefan Hochstein & Tom Eismann