I. Termine und Anmeldung Trainer-Aus-/Weiterbildung
>>> Interessenabfrage C-Trainer-Ausbildung <<<
II. Richtlinien
1. Lizenzausbildung
1.1. Allgemeine Informationen zur Trainerausbildung
Die grundsätzliche Gliederung der Trainerausbildung im Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sieht vier verschiedene Stufen vor. Die erste Lizenzstufe – und damit Beginn der Trainerausbildung – beinhaltet die Übungsleiterlizenz (eher breitensportorientiert). Daran schließt sich die C-Trainer-Ausbildung (Leistungssport oder Breitensport) an, die in der Regel in den jeweiligen Landesverbänden durchgeführt wird. Diese umfaßt laut DOSB-Richtlinien ein Stundenvolumen von 120 Unterrichtseinheiten (UE).
Vorraussetzung für die Zulassung zur C-Trainer-Ausbildung sind eine Mitgliedschaft in einem Sportverein und das Mindestalter von 16 Jahren. Weiterhin ist der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (mindestens 15UE) notwendig, der zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht älter als zwei Jahre sein darf.
Die nächsten beiden Stufen liegen im allgemeinen in der Hoheit des Spitzenverbandes (DTU) und betreffen die B-Trainer und A-Trainer-Ausbildung. Zur Erlangung der B-Lizenz müssen mindestens 60 Unterrichtseinheiten absolviert werden. Für die Trainer A-Ausbildung sind nach den DOSB-Richtlinien mindestens 90 Unterrichtseinheiten notwendig.
Die letzte und höchste Stufe in der bundesweiten Trainerausbildung findet an der Trainerakademie in Köln als (Fern-)Studium mit Präsenzteilen statt. Die Ausbildungsinhalte für den staatlich anerkannten Diplomtrainer sind auf den Spitzensport bezogen und betreffen überfachliche wie fachbezogene Inhalte. Die Ausbildungsdauer erstreckt sich mindestens über zwei Jahre mit einem zusätzlichen halbjährigen Direktstudium an der Trainerakademie in Köln.
1.2 Trainerausbildung im TTV
Die C-Trainer-Ausbildung des TTV wird innerhalb eines Zeitraums von etwa einem Jahr innerhalb von mindestens 4 und maximal 7 Ausbildungsabschnitten (Wochenenden) überwiegend an der Landessportschule Bad Blankenburg absolviert und endet mit einer Prüfung. Diese Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die schriftliche Prüfung beinhaltet Fragen zu überfachlichen und zu fachspezifischen Fragestellungen. Im praktischen Teilbereich hat der Prüfling den Nachweis zur Lehrfähigkeit in Form einer Lehrprobe zu erbringen.
Die Trainerausbildung im TTV hat leistungssportlich orientierten Charakter und besteht aus der Verzahnung von Theorie und Praxis, die auch ein bestimmtes Maß an Eigenrealisation voraussetzt.
Die Inhalte der Trainerausbildung sind sowohl von fachlicher als auch überfachlicher Natur, d.h. neben den Triathlon-spezifischen Inhalten werden auch grundlegende Kenntnisse vermittelt. Die überfachlichen Themenbereiche umfassen beispielsweise Themenbereiche aus der Sportbiologie (Herz-Kreislaufsystem, Energiebereitstellung, Anpassungen, Verletzungen, etc.) und Trainingslehre (Aufbau einer Trainingseinheit, Trainingsprinzipien, Trainingsmethoden, etc.), aber auch Praxiseinheiten (z.B. allg. Athletik, kleine Spiele zur Ausdauerschulung, Übungen zur Koordinationsschulung) stehen auf dem Programm.
Im fachspezifischen Teil geht es natürlich rund um den Triathlonsport (Kernsportarten Schwimmen, Radfahren und Laufen und dem Wechsel). Der Theoriebereich vermittelt hier beispielsweise Kenntnisse bei der Jahresplanung, geht auf die Trainingsbereiche ein, diskutiert den Aufbau eines Trainingslagers, uvm. Angesprochen werden die „vier“ Disziplinen des Triathlons in der Theorie, welche von der praktischen Umsetzung gefolgt wird. Es werden methodische Reihen des Erlernens sowie Fehlerbilder und Korrekturmöglichkeiten gelehrt.
Die Ausbildung ist kostenpflichtig, in der Lehrgangsgebühr enthalten sind Unterkunft im Doppelzimmer
(wenn nötig) mit Vollpension an dem jeweiligen Lehrgangsort.
1.3 Fortbildungspflicht
Laut Rahmenrichtlinien zur Trainerausbildung ist alle vier Jahre eine Fortbildung für die C-Trainer -Absolventen zur Lizenzverlängerung nötig. Bei Nichteinhalten dieser Frist verfällt die Lizenz, kann aber wieder aufgefrischt werden.
Der TTV bietet je nach Bedarf, in der Regel jährlich, eine zweitägige Fortbildung mit den geforderten
15 Unterrichtseinheiten zu wechselnden Themenbereichen an. Im allgemeinen kann die Fortbildung auch bei anderen Fachverbänden oder den Sportbünden erfolgen, sofern die Themenbereiche dies zulassen und eine inhaltliche Nähe bzw. Übereinstimmung mit der Sportart Triathlon vorliegt. Daher ist eine vorherige individuelle Abstimmung mit dem Lehrwart unbedingt erforderlich.
Hinweis: Diese Konzeption orientiert sich an der Ausbildung des BWTV.
2. Weiterbildungsmöglichkeiten für A/B/C-Trainer Triathlon
Für Trainer werden regelmäßig Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen angeboten. Diese werden je nach Lizenzart (A/B/C–Trainer-Lizenz) vom Spitzenverband (DTU für A- bzw B-Trainer) oder vom Landesverband (TTV für C-Trainer) angeboten.