Liebe Triathletinnen und Triathleten,
die Änderung des Bundes-Infektionsschutzgesetz (umgangssprachlich „Bundesnotbremse“) regelt auch das Sporttreiben.
Seit kurzen hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in Absprache mit dem Thüringer Gesundheitsministerium einen ersten Öffnungsschritt für den Kinder- und Jugendsport im Freistaat vorgenommen. Ab dem 30. April dürfen Kinder- und Jugendliche bis 14 Jahre in Kleinstgruppen – bei entsprechenden Inzidenzzahlen – mit bis zu fünf Personen wieder Sport im Verein treiben – draußen und kontaktlos. Der genaue Wortlaut ist hier zu finden: LINK.
Jedoch sind auch hierbei eine Reihe von Regeln zu beachten, z.B. müssen die den Trainingsbetrieb anleitenden Personen vor Trainingsbeginn ein negatives Ergebnis eines Selbsttest, Antigenschnelltest oder eines PCR-Tests vorweisen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Zeitpunkt des jeweiligen Trainingsbeginn sein darf.
Eine sehr gute Zusammenfassung der Situation bietet die Seite des LSB Thüringen (LINK).
Der Thüringer Triathlon-Verband wird dazu in den nächsten Tagen zu einer Online-Besprechung einladen, um dort mit allen interessierten Trainerinnen, Trainern und Vereinsvorständen die wichtigsten Fragen dazu diskutieren (wir können hierzu leider keine rechtssichere Beratung vornehmen!).
Interssenten wenden sich bitte an unsere Jugendwärtin Maja Blümel (Email).
Das Präsidium des Thüringer Triathlon-Verbandes.