Jugend trainiert für Olympia

Das Landesfinale Thüringen findet am 17. Juni 2024 in Weimar statt.

Ausschreibung (pdf)
Meldeliste (xlsx)

TRIATHLON
Wettkampf III gemischte Mannschaften Jahrgänge 2009 – 2012

1. Allgemeine Bestimmungen
a) Es gelten die Wettkampfbestimmungen der Deutschen Triathlon Union e.V. (DTU) sowie die Bestimmungen der sportartübergreifenden Ausschreibung „Jugend trainiert für Olympia“, sofern in dieser Ausschreibung und in den Wettkampfbestimmungen nichts anderes festgelegt ist.

b) Besonders hingewiesen wird auf die Wettkampfkleidung, die lediglich den Aufdruck des Kleidungsherstellers sowie den Schul- oder Stadtnamen der jeweiligen Mannschaft zeigen darf.

c) Eine Mannschaft besteht aus mindestens 3, maximal 4 Jungen und mindestens 3, maximal 4 Mädchen.

d) Die Streckenlängen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Anzustreben sind die beim Bundesfinale zu absolvierenden Strecken:
Schwimmen: 200 m – Radfahren: 3000 m – Laufen: 1000 m

e) Der Wettkampf wird als gemischter Wettbewerb durchgeführt und gliedert sich in zwei Teilwettbewerbe:
• Klassischer Triathlonwettbewerb
Alle Jungen und alle Mädchen starten, nach dem Geschlecht getrennt, in jeweils zwei Startwellen gemeinsam in der klassischen Triathlonreihenfolge (Schwimmen-Radfahren Laufen).

f) Wertung
Beim klassischen Triathlon kommen jeweils die drei besten Jungen und Mädchen in die Wertung. Ihre sechs Zeiten werden addiert. Kann ein oder mehrere Starter den Wettkampf nicht beenden, wird die Zielzeit des Letztplatzierten plus 30 Sekunden gewertet.
Beim Staffelwettbewerb werden beide Staffeln gewertet. Sollte eine Staffel nicht das Ziel erreichen oder disqualifiziert werden, wird für sie die Zeit der in ihrem Lauf letztplatzierten Staffel plus 60 Sekunden gewertet.
Für die Gesamtmannschaftswertung zählt die Summe aus den Zeiten der beiden Teilwettbewerbe. Bei Zeitgleichheit zählt die bessere Gesamtzeit beider Staffeln.

2. Wettkampfbestimmungen
a) Schwimmen
Das Schwimmen darf nur in Hallen- oder Freibädern durchgeführt werden; das Schwimmen in offenen Gewässern ist auch bei schulischen Triathlonwettkämpfen ausdrücklich verboten.
Das Schwimmen kann auf einzelnen Bahnen im Pendel- bzw. Kreisbetrieb organisiert werden; Rundenschwimmen bzw. Schwimmen im „M-System“ (siehe Grafik) auf einem im Becken mit Schwimmbojen oder Leinen markierten Kurs ist ebenfalls zulässig. Das Tragen von Neoprenanzügen ist nicht gestattet!

b) Radfahren
Das Radfahren soll auf verkehrsarmen bzw. verkehrsfreien Wiesen-, Feld-, Forst- oder Radwanderwegen (Fahrbahnbreiten von mindestens 2,5 m sind anzustreben) durchgeführt werden; evtl. notwendige verkehrsrechtliche Genehmigungen sind bei der zuständigen Behörde (Stadt, Gemeinde) einzuholen.
Eine Vollsperrung der Strecke ist anzustreben.
In Absprache mit dem jeweiligen Ausrichter / Veranstalter / Sachaufwandsträger kann das Radfahren auch auf einem Sportplatz bzw. einer trockenen Tartan- oder Aschenbahn durchgeführt werden.
Durch eine entsprechende Anzahl an aufsichtführenden Personen und Streckenposten muss die Einsicht auf jeden Punkt der Strecke gewährleistet werden. Eine gemeinsame Radstreckenbesichtigung vor dem Wettkampf ist anzustreben. Auf mögliche Gefahrenstellen (Kurve, Kanaldeckel, Straßenbelagwechsel etc.) auf der Strecke ist ausdrücklich hinzuweisen. Es besteht Helmpflicht!
Das Radfahren wird im Sinne der Chancengleichheit ausschließlich auf handelsüblichen Mountain-Bikes durchgeführt. Die Reifenstärke beträgt mindestens 1,5 Zoll.
Räder mit Klickpedalen/Pedalkörbchen sind nicht gestattet. Hörnchen am Lenker müssen entfernt werden. Offene Lenkerenden müssen verschlossen sein. Aufsatzlenker (sog. „Triathlonlenker“) sind im Schulbereich verboten!
Starten die Schüler mit eigenen Rädern, muss sich das Fahrrad in technisch einwandfreiem Zustand (v.a. Bremsanlage, Verschraubungen) befinden. Dies ist durch den Veranstalter vor dem Rennen zu überprüfen („Check In“). Werden die Räder von der Schule oder dem Triathlonverband zur Verfügung
gestellt, müssen die Schüler in das Bremsen und Schalten eingewiesen werden.

c) Laufen
Das Laufen sollte in nicht zu anspruchsvollem Gelände stattfinden; die Organisation in Sportplatz- oder Fußballfeldrunden wird empfohlen. Findet das Laufen außerhalb einer Sportanlage statt, muss die Sicherheit und Aufsicht an jedem Punkt der Strecke gewährleistet sein; eine ausreichende Beschilderung
bzw. Markierung der Strecke wird vorausgesetzt.
Eine Begleitung der Läufer mit dem Fahrrad ist verboten und kann zur Disqualifikation des einzelnen Starters bzw. der Staffel führen.

d) Die Landesfinalwettbewerbe können von dieser Ausschreibung abweichen, insbesondere wenn dies aus Zeit-, Sicherheits- oder Witterungsgründen sowie lokaler Gegebenheiten geboten ist.
Es wird den Veranstaltern der Landesfinalveranstaltung jedoch ausdrücklich empfohlen, in Vorbereitung auf das Bundesfinale den Schwimm-Modus im „M-System“ (siehe Grafik) durchzuführen.

e) Bei Veranstaltungen des Bundeswettbewerbs besteht eine eigene Versicherungspflicht
der teilnehmenden Schulen für die Fahrräder. Es gibt bei diesen Veranstaltungen
keine gesonderte Diebstahlversicherung über die Veranstalter und Ausrichter.

Plazierungen der Thüringer Mannschaften beim Bundesfinale

Jahr
Bundesland 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Baden-Württemberg 6 10 8 8 7 3 3 4 4
Bayern 3 7 7 1 6 4 2 6 3
Berlin 12 12 12 11 11 9 6 8 10
Brandenburg 11 15 5 3 15 13 15 14
Bremen 14 13 16 15 16 15 16 9
Hamburg 14 11 11 12 16 12 16 12 5
Hessen 10 6 9 9 12 6 7 2 16
Mecklenburg-Vorpommern 1 1 1 2 5 2 1 3 1
Niedersachsen 13 9 5 14 7 15
Nordrhein-Westfalen 8 5 3 3 2 13 5 1 8
Rheinland-Pfalz 9 2 2 6 8 10 4 9 6
Saarland 13 13 14 15 1 1 11 13 13
Sachsen 5 4 4 4 4 11 8 5 2
Sachsen-Anhalt 7 9 6 11 13 14 12 10 7
Schleswig-Holstein 4 8 10 7 14 7 9 11 12
Thüringen  2 3 5 14 10 8 10 14 11